Investitionsgesetz verabschiedet – Kritik bleibt: ZDK warnt vor "Fehlzündung" für E-Autos
Es hätte ein Befreiungsschlag für die Elektromobilität in Deutschland sein können: Mit der Verabschiedung des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" hat der Bundestag am Donnerstag ein zentrales Vorhaben der neuen Regierung auf den Weg gebracht. Doch beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hält sich die Freude in Grenzen.
"Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize", sagte Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. Zwar begrüße man die Einführung der degressiven Sonderabschreibung für gewerblich angeschaffte E-Fahrzeuge grundsätzlich – doch bleibe der große Hebel im Markt weitgehend ungenutzt. Gemeint ist das Leasinggeschäft, das laut ZDK über 60 Prozent der gewerblichen E-Fahrzeug-Zulassungen ausmacht, aber von der neuen Regelung nicht erfasst wird.
"Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft", so Peckruhn. In der vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Form des Gesetzes kommt der degressive Abschreibungssatz von 75 Prozent nur gewerblichen Kunden von zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften E-Neufahrzeugen zugute. Leasingkunden bleiben in dem Entwurf außen vor – ebenso wie private Haushalte.
"So wichtig eine Ankurbelung des Dienstwagengeschäfts für den Autohandel auch ist – die Bundesregierung sollte bei einer solchen Förderungsinitiative immer auch Impulse für private Haushalte mitdenken", mahnte Peckruhn. Stattdessen zeige sich die Ampelkoalition widersprüchlich: Einerseits sei von Subventionsverzicht die Rede, andererseits setze man nun auf steuerliche Vorteile und Preisschwellenanhebungen, ohne dabei eine konsistente Strategie für den Privatmarkt zu entwickeln. "Das passt nicht zusammen."
Kritisch sieht der ZDK auch die verschobene Senkung der Unternehmenssteuer, die erst ab 2028 wirksam wird – und damit aus Sicht vieler Betriebe deutlich zu spät kommt. Ebenso wird der Verzicht auf eine Reduktion der Stromsteuer auf EU-Mindestniveau als verpasste Chance gewertet: Gerade niedrigere Stromkosten seien ein zentraler Baustein für die Attraktivität der Elektromobilität, sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer, hieß es.
Branche fordert Nachbesserungen
"Für einen seriösen Hochlauf der Elektromobilität müssen nicht nur die gewerblichen Investitionen befördert, sondern auch die Betriebskosten signifikant gesenkt werden", betonte Peckruhn. Die heutige Gesetzesfassung greife hier zu kurz – die Bundesregierung müsse dringend nachlegen, wenn sie ihrer eigenen Zielsetzung gerecht werden wolle.
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