Eine Polizeikontrolle ist selten angenehm – selbst dann, wenn alles in Ordnung ist. Doch wer die Ruhe verliert, hat mehr zu befürchten, als die üblichen Bußgelder.

"Habe ich etwas angestellt?", "Funktionieren meine Lichter etwa nicht?", "Ist mein Anhänger falsch beladen?" – Wenn die Polizei zur Kontrolle bittet, schießen vielen Autofahrern Fragen und nicht selten auch Ängste durch den Kopf. Doch man sollte es tunlichst vermeiden, in den Angriffsmodus zu schalten. Das zeigt ein Gerichtsverfahren in Berlin, bei dem ein Mann nicht nur mehrfach zu schnell fuhr und den Fahrzeugschein nicht mitführte, sondern auch noch "patzig und provokativ" auf die Belehrungen der Beamten reagierte.

Was war passiert? Ein Autofahrer wurde auf einer Autobahn mit 113 km/h statt der erlaubten 80 km/h von einer Zivilstreife kontrolliert. Innerorts setzte sich das Bild fort: Dort fuhr der Mann 23 km/h zu schnell. Er wurde angehalten. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass er auch die Fahrzeugpapiere nicht mitführte.

Keinen Bock auf Polizeikontrollen? Behalten Sie's besser für sich

Trotz der offensichtlichen Verstöße zeigte sich der Fahrer von Anfang an keineswegs kooperativ oder einsichtig, wie die Beamten berichten. Erst nach mehrmaliger Aufforderung schaltete er den Motor aus und schlug einen aggressiven Ton an. Laut der Gerichtsunterlagen habe der Mann die Beamten angewiesen, "sich doch besser um die Demonstranten in der Sonnenallee [zu ] kümmern", warf ihnen jedoch vor, dass sie sich das "nicht trauen" würden. Sie würden stattdessen "unschuldige Bürger ärgern" und hätten "offenbar nichts anderes zu tun".

Straßenverkehr Bei diesen Vergehen ist der Lappen weg – und zwar für immer

Die Beamten verhängten Geldbußen in Höhe von insgesamt 225 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Mann legte Widerspruch ein. Das zuständige Amtsgericht bewertete den Fall anschließend deutlich strenger, rechnete die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen separat und erhöhte die Strafe um 25 Prozent wegen des sogenannten Nachtatverhaltens – also seines Umgangs mit den Polizisten. Er sollte insgesamt 930 Euro zahlen, das Fahrverbot blieb bestehen. Auch dagegen legte er Beschwerde ein.

Widerspruch kann die Strafe erhöhen

Doch auch das Kammergericht bestätigte die Strafen – wenn auch mit leicht angepasster Berechnung. Denn die "bußgelderhöhende Berücksichtigung" des Nachtatverhaltens dürfe nicht "mathematisch" erfolgen, sondern müsse im angemessenen Rahmen bleiben. Viel gespart hat der Mann aber nicht: Das Gericht verurteilte ihn zu insgesamt 830 Euro.

Ökobilanz Akku-Rat

Der ADAC rät dazu, bei jeder Kontrolle möglichst ruhig zu bleiben. Zwar haben Autofahrer viele Rechte, wenn es um Auskünfte und Antworten geht, dennoch sollte in jeder Situation ein neutraler bis freundlicher Ton gewahrt bleiben. Im "Bußgeldkatalog" gibt es zudem eine Liste mit Beleidigungen und den möglichen Kosten, die durch deren Äußerung entstehen können. Demnach kann schon eine herausgestreckte Zunge 150 Euro kosten, für ein "Schlampe" können 1900 Euro fällig werden und der Stinkefinger wurde bereits mit 4000 Euro geahndet. Fälle, in denen ein harscher Ton oder gar Beleidigungen dazu führten, dass sich die Beamten zurückgezogen haben und eine Tat ungesühnt blieb, gibt es hingegen keine.

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